Herzlichen Glückwunsch zur überstandenen Geburt!

Wenn alles in Ordnung ist bleiben Sie mit Ihrem Baby ca. 2 – 4 Tage in der Klinik.

Da jedoch das Wochenbett eine Zeit der Veränderungen ist, viel Neues auf Sie zukommt, Sie den Alltag mit dem Baby oder sogar noch mehreren Geschwisterkindern neu gestalten müssen, stehe ich Ihnen und Ihrer Familie hilfreich und beratend zur Seite.

Die Wochenbettbetreuung umfasst die Beobachtung des Allgemeinzustandes von Mutter und Kind, sowie die Hilfestellung und Unterstützung bei Fragen und Problemen.

Außerdem versuche ich Ihnen über die ganz normale anfängliche Unsicherheit hinweg zu helfen.

Bis zum 10. Lebenstag des Kindes erfolgen die Hausbesuche täglich, bei Bedarf auch 2x am Tag.
Haben Sie und Ihr Kind sich etwas aneinander gewöhnt, finden die Besuche in Absprache mit Ihnen bis zu 8 Wochen in größeren Abständen statt.

Bei Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit oder bei Ernährungsfragen des Kindes haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende des 9. Monats.

Fragen Sie sich nun, was da auf Sie zukommt?

Ich kontrolliere:
* die Gebärmutterrückbildung und den Wochenfluss
* die Wundheilung von evt. Geburtsverletzungen oder Kaiserschnittnaht
* Entfernen des Fadens nach Kaiserschnitt
* die Stillbeziehung zwischen Mutter und Kind, sowie das Trinkverhalten des Babys
* die Abheilung des Nabelschnurrestes
* das Gewicht und den Entwicklungsstand des Neugeborenen
* Neugeborenengelbsucht
* u. v. m.

Weiter Themen sind u. a.:
* Ernährung in der Stillzeit
* Blähungen / Verdauungsprobleme
* Wundsein
* das erste Bad
* hilfreiche Tipps bei möglicher Unruhe
* Rückbildungsübungen
* u. v. m.

Wochenbettbetreuung ist eine Leistung der Krankenkassen und wird bis zu 8 Wochen nach der Geburt übernommen.


Wenn Sie privat versichert sind, überprüfen Sie bitte, in wie weit Hebammenleistungen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sind.


Es ist für Sie und für mich angenehmer, wenn wir uns schon VOR der Geburt Ihres Kindes kennenlernen.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Von den Krankenkassen (Vergütungsvereinbarung §134a SGB V) ist eine Hausbesuchsdauer von 20 – 30 Minuten vorgesehen.

Lieber Schmusen, als zwanghaft an den Busen!

Bei jeglichen Problemen rund um das Stillen zögern Sie nicht, mich anzurufen.

Manchmal reicht schon die telefonische Beratung, wenn nicht, vereinbaren wir einen Besuch.